Per Fahrrad zur Arbeit: Waschbär fördert Dienstrad-Leasing
Seit Mai 2020 bietet Waschbär allen Mitarbeitenden die Möglichkeit, ein Dienstfahrrad zu beziehen. Wer will, sucht sich bei einem teilnehmenden Fahrradhändler ein Wunschfahrrad aus. Anschließend erhält der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin ein Leasingangebot. Die Leasingraten werden über drei Jahre jeden Monat vom Bruttogehalt abgezogen. Durch Steuervorteile ist das Fahrrad so bis zu 40 Prozent günstiger als beim Direktkauf.
Die Leasingraten werden über einen Zeitraum von 36 Monaten vom Bruttogehalt abgezogen. Durch die steuerliche Förderung ist das Fahrrad günstiger als bei einem Direktkauf. Mitarbeitende sparen so bis zu 40 Prozent. Möglich wird das durch den Freiburger Mobilitätsdienstleister JobRad und den Arbeitgeber Waschbär als Leasingnehmer. Die Mitarbeitenden können das Fahrrad im Rahmen eines Überlassungsvertrags nutzen. Je nachdem, welches Servicepaket die Mitarbeiter wählen, können auch Versicherung, jährliche Inspektion sowie Verschleißreparaturen inklusive sein.
„Die Idee für die Kooperation mit JobRad kam aus der Waschbär-Arbeitsgemeinschaft, in der es viele Menschen gibt, die sich überdurchschnittlich für den Umweltschutz einsetzen“, so Katharina Hupfer, Geschäftsführerin Waschbär GmbH. „Wir haben den Impuls sehr gerne aufgenommen, denn unser Firmensitz ist sehr schlecht an den öffentlichen Nahverkehr angebunden“, erklärt Hupfer weiter.
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Dienstrad-Leasing bei Waschbär: Individuelles Wunschrad möglich
Ob Stadt- oder Tourenrad, E-Bike, Mountainbike, Rennrad, Pedelec, Liege- oder Lastenrad: Jedes Rad im Preisrahmen von 749 Euro bis 6.000 Euro kann geleast werden. Sind nach 36 Monaten alle Leasingraten gezahlt, endet der Leasingvertrag und das Nutzungsrecht. JobRad macht dann in der Regel mit dem kalkulierten Restwert dem JobRadler ein Angebot zur Übernahme und dem Kauf des Rades, sodass das Fahrrad Eigentum der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters wird. Das Finanzamt setzt 40 Prozent vom Bruttopreis als kalkulierten Restwert fest. Der Differenzbetrag zwischen kalkuliertem Restwert von JobRad und dem kalkulierten Betrag vom Finanzamt ist der geldwerte Vorteil. Dieser Betrag muss versteuert werden und wird an das Finanzamt übermittelt.
Gezwungen wird niemand, das Fahrrad auch für den Weg zur Arbeit zu nutzen, aber für 34 Waschbär-Mitarbeitende war das Dienstrad-Leasing ein zusätzlicher Anreiz, das Auto häufiger stehen zu lassen und aufs Fahrrad zu steigen. „Ich bin eigentlich Autofahrerin aus Leidenschaft. Aber mein Kind fährt gerne Rad und man macht sich aktuell doch mehr Gedanken über das Klima und was man selbst beitragen kann. Als dann Waschbär die Möglichkeit angeboten hat, easy und auch finanziell leistbar an ein neues, gutes Fahrrad zu kommen, gab es keine Ausrede mehr. Jetzt fahre ich kurze Wege zum Einkaufen auch mal mit dem Rad und mein Sohn kam schon in den Genuss von mehreren abendlichen Radtouren. Vielleicht schaffe ich in Zukunft sogar mal den Weg zur Arbeit!“, erzählt Bianca Warula, Online Produkt Managerin bei Waschbär.
Anreiz zum Fahrradfahren: Die Initiative „Industrieradler“
Lokale Initiativen wie die Industrieradler (entstanden aus der Initiative „Umweltfreundlich zum Betrieb“) sorgen zusätzlich dafür, dass die CO2-Bilanz von Waschbär im jährlichen Umweltbericht stetig besser wird. An der Aktion Industrieradler nehmen derzeit 50 Waschbär-Mitarbeitende teil. Pro Mitarbeiter beziehungsweise Mitarbeiterin am Standort Industriegebiet-Nord zahlen die beteiligten Unternehmen einen Euro an die Initiative. Das Geld wird in Form von Bargeld (50 Euro pro Person) jeden Monat als kleiner Ansporn unter allen Teilnehmenden verlost.
Dienstwagen werden nicht mehr gefördert
Die Waschbär-Geschäftsleitung geht sogar noch weiter: 2022 werden alle Dienstwagen für Führungskräfte abgeschafft. Nur ein kleiner Fuhrpark für die gemeinsame Nutzung bleibt erhalten. „Die herkömmlichen hierarchischen Strukturen mit ihren Privilegien in Form von Dienstwagen und Co. passen einfach nicht mehr zu unserem sich selbst gehörenden Purpose-Unternehmen,“ begründet Katharina Hupfer die Entscheidung. Würden viele Firmen das so machen, wäre der Aufreger im Wahlkampf 2021 über die von den Grünen gewünschte Förderpolitik von Lastenfahrrädern (siehe weiter unten) völlig überflüssig. Doch über Dienstwagen für Führungskräfte, meist PS-starke Spritfresser, regt sich in der politischen Debatte kaum jemand auf. Dabei gäbe es dafür mehr als einen Grund:
- Der Umweltaspekt: Was soll förderwürdig daran sein, wenn ein Unternehmen seine CO2-Bilanz durch die großzügige Vergabe von Dienstwagen weiter verschlechtert?
- Der soziale Aspekt: Zeichnen sich etwa nur Führungskräfte durch gute Arbeit aus – und müssen diese zu ihrem ohnehin schon höheren Gehalt auch noch mit einem klimaschädlichen Auto belohnt werden?
- Falsche Förderanreize: Dienstwagen werden in Deutschland überwiegend bei deutschen Autoherstellern bestellt. Das mag den Umsätzen dieser Unternehmen helfen, ein Anreiz zur CO2-Vermeidung sind sie nicht.
Anders bei einem Fahrrad. Selbst wer bei schlechtem Wetter auf öffentliche Verkehrsmittel oder eben doch das eigene Auto umsteigt, tut an allen anderen Tagen etwas für die Umwelt – und die eigene Gesundheit. Denn die zusätzliche Bewegung an der frischen Luft trainiert Kondition und Immunsystem.
Autos oder Fahrräder fördern?
Als grüne Politiker und Politikerinnen sich im August 2021 dafür aussprachen, Lastenfahrräder mit 1.000 Euro durch Bundesmittel zu fördern, war der Aufschrei groß. Eine Subvention für ohnehin wohlhabende Städterinnen und Städter sei das, so die Kritik. Ein schönes Klischee, das aber schon seit 2019 durch den im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums durchgeführten Fahrrad-Monitor angezweifelt werden darf: Nach dieser Studie ist das Kaufinteresse an Lastenfahrrädern bei finanzschwachen und finanzstarken Käufergruppen weitgehend gleich.
Fakt ist auch: Wer egal ob privat oder auf dem Weg zur Arbeit Fahrrad fährt, sitzt nicht in einem Gefährt, das CO2 ausstößt – das ist also immer gut für die Umwelt. Umgekehrt ist unter Umweltgesichtspunkten nicht ersichtlich, warum ein Dienstwagen mit Verbrennungsmotor gefördert werden sollte, zumal dieser neben dienstlichen Fahrten auch für Privatfahrten genutzt wird.
Leise dagegen ist der Protest gegen den schon heute gezahlten staatlichen Zuschuss von 6.750 Euro für tonnenschwere Plug-in-Hybride. Diese häufig als SUVs verkauften Autos müssen pro Tankzyklus nur eine Reichweite von 40 Kilometern elektrisch schaffen (ab 2022 gelten 60 km) – die restlichen 80 Prozent des Weges fährt das Auto aber mit fossilen Brennstoffen. Und das mit höherem Gewicht als ein normaler Verbrenner, denn der zusätzliche E-Motor und der Akku wiegen mehrere Hundert Kilogramm.
Von den knapp 600 laut Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle 2021 förderfähigen Plug-in-Hybrid-Modellen kosten zwei Drittel mehr als 40.000 Euro – und sie werden dennoch gefördert, egal wie gut betucht ihre Käufer und Käuferinnen sind.